Beitragsordnung des Hartmannbundes -
Verband der Ärzte Deutschlands e.V.

gültig ab 1. Januar 2006

(Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Oktober 2005)



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Gruppe  Bezeichnung                                 monatlicher Beitrag

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                                                         Bundesländer

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I       Niedergelassene Ärzte                         € 22.-     € 19.-

        Angestellte und beamtete Ärzte

        in leitender Position                         € 22.-     € 19.-

II  a)  Angestellte und beamtete Ärzte, die länger

        als fünf Jahre die Approbation besitzen       € 17.-     € 15.-

        bei gleichzeitiger Mitgliedschaft im MB       € 10.-     €  8.-

    b)  Niedergelassene Ärzte in ersten Jahr

        der Niederlassung                             € 17.-     € 15.-

    c)  Niedergelassene Ärzte bei gleichzeitiger Mit-

        gliedschaft im Ärzteverband des Saarlandes    € 17.-     € 15.-

    d)  Zahnärzte bei gleichzeitiger Mitgliedschaft

        im Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ)  € 17.-     € 15.-

III     Angestellte und beamtete Ärzte bis fünf

        Jahre nach der Approbation                    € 11.-     €  9.-

        bei gleichzeitiger Mitgliedschaft im MB       €  7.-     €  7.-

IV  a)  Mitglieder im Ruhestand oder mit geringer

        Berufstätigkeit                               €  6.-     €  5.-

    b)  Mitglieder, die vorübergehend nicht berufs-

        tätig sind                                    €  5.-     €  5.-

V       Medizinstudenten                              €  1.-     €  1.-

VI      Mitglieder, die in anderen als ärztlichen Berufen tätig sind,

        werden analog in eine der o.g. Beitragsgruppen eingestuft.

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Bei geänderten Voraussetzungen erfolgen Umstufungen in eine andere Beitragsgruppe.
Rückwirkende Beitragssenkungen sind nicht möglich.

Die Beiträge werden monatlich veranlagt und sind in der Regel vierteljährlich fällig,
spätestens jedoch zum 31.12. eines jeden Jahres.

Hinweis: Beiträge sind steuerlich voll abzugsfähig (für niedergelassene Ärzte
als Betriebsausgaben, für angestellte Ärzte als Werbungskosten).

Beitragskonto des Hartmannbundes:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Düsseldorf, Kto.-Nr. 0001085018, BLZ 300 606 01
IBAN DE64 3006 0601 0001 0850 18 / BIC (SWIFT CODE) DAAEDEDD