Wir sind für Sie da. Für nur 1 Euro im Monat. [mehr...]
Aktuell / News

Hier finden Sie aktuelle Informationen aus der Gesundheitspolitik ...


... sowie Pressemitteilungen des Hartmannbundes:



21.07.2010  Add-on-Verträge nach §73b von Sparmaßnahmen ausnehmen!

Warnung vor Eskalation – Winn: Zusatzangebote müssen auch künftig extra honoriert werden

Im Zusammenhang mit den vom Bundesgesundheitsministerium geplanten Änderungen bei der Hausarztzentrierten Versorgung (nach § 73b SGB V) hat der Vorsitzende des Hartmannbundes, Prof. Dr. Kuno Winn, vor einer Eskalation der Auseinandersetzung gewarnt. „Niemand kann Interesse an einer Schwächung der hausärztlichen Versorgung haben. Deshalb brauchen wir eine tragfähige Lösung“, sagte Winn. Die Regierung müsse klarstellen: Add-on-Verträge nach § 73b SGB V und ähnliche Sonderverträge mit einem Zusatznutzen für die Patienten sind von der geplanten strikten Kostenbegrenzung ausgenommen, wenn in diesen Verträgen den zusätzlichen Kosten klar definierte Mehrleistungen der Hausärzte gegenüberstehen. „Angebote, die über den von der Gesamtvergütung umfassten GKV-Leistungskatalog hinausgehen, müssen auch künftig extra honoriert werden“, bekräftigte der Hartmannbund-Vorsitzende. Die aktuelle Planung der Regierung, Verträge zwischen Hausärzten und den Kassen grundsätzlich auf EBM-Niveau zu deckeln, sei als „Lösung mit dem groben Keil“ wohl der Tatsache geschuldet, dass sich die CSU in den Koalitionsverhandlungen jeglicher Diskussion über eine mögliche Modifizierung des Gesetzes entzogen habe. Deshalb dürfe jetzt aber nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden, so Winn. Es müsse klar sein: „Add-On-Verträge sind tabu“. Dies gelte umso mehr, als – im Gegensatz zu sogenannten Vollverträgen – keine Bereinigung der Gesamtvergütung zu Lasten Dritter erforderlich sei.

Nach oben